Zahnspange für Kinder und Jugendliche – das solltet ihr wissen.

Wann sollte ich mit meinem Kind beim Kieferorthopäden vorstellig werden? Wann übernimmt die Krankenkasse Kosten für eine Zahnspange? Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung? Wie lange ist die Behandlungszeit? Mindestens eine dieser Fragen habt ihr euch sicherlich bereits gestellt, wenn ihr über eine Zahnspange für euch oder eure Kinder nachgedacht habt. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Fakten für euch zusammengefasst.

DARUM GEHT’S:

  • Zahngesundheit
  • Beratungstermin
  • Kostenübernahme
  • KIG-System
  • Wachstumsspurt

Ein guter Biss und gerade Zähne sind wichtige Bestandteile unserer (Mund)Gesundheit. Ob ein Termin bei einem Kieferorthopäden notwendig ist, erfahren Eltern in der Regel beim Hauszahnarzt, der die Kinder und Jugendlichen meist schon viele Jahre betreut.

Beim Kieferorthopäden

Beim ersten Kieferorthopäden-Termin wird ein Zahnstatus inklusive Bisssituation (Überbiss, Unterbiss etc.) und Kiefergelenk-Kurzcheck erstellt. Ist eine Zahnspange notwendig, werden dazu Abdrücke, Fotos und ggf. Röntgenbilder angefertigt, um einen Behandlungsplan zu erstellen.

In welchem Alter bekommt man eine Zahnspange?

Oftmals erfolgt eine Korrektur der Fehlstellung vor dem Wachstumsspurt (ca. 11.-12. Lebensjahr). In manchen Fällen, zum Beispiel bei ausgeprägten Bissfehlstellungen, wird die Behandlung aber auch schon eher angegangen. Es kann durchaus vorkommen, dass auch im Milchgebiss schon eine Zahnspange notwendig ist, um das Kieferwachstum in die richtige Richtung zu lenken.

Was wird mit einer Zahnspange behandelt?

Häufige Fehlstellungen, die mit einer Zahnspange behandelt werden, sind beispielsweise Engstand oder Lückenstand der Zähne, ein Kreuzbiss, Überbiss, Unterbiss oder Tiefbiss.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung?

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung werden prinzipiell bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, wenn die Behandlung medizinisch indiziert ist. 

Um zu bestimmen, ob eine medizinische Indikation vorliegt, gibt es eine millimetergenaue Einteilung in die Schweregrade 1 bis 5 (KIG-System). Ab einem Schweregrad von 3 wird eine Behandlung von der Krankenkasse übernommen. Die Grade 1 und 2 stellen rein ästhetische Zahnkorrekturen dar. 

Eine Behandlung über die KK erfolgt unter zweckmäßigen, wirtschaftlichen und ausreichenden Gesichtspunkten. Oft werden deshalb noch individuelle Zusatzleistungen vom KFO angeboten, die die Behandlung komfortabler gestalten.

Die Kosten einer Behandlung bei den Schweregraden 1 und 2 sind sehr individuell und richten sich nach der Ausprägung der Zahnfehlstellung.